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Allgemeine Geschäftsbedingungen der B.B.W. IT TECHNOLOGIES GmbHStand 01. Dezember 2007
1. Geltung der Vertragsbedingungen 1.1. Alle Vertragsbeziehungen zwischen den Kunden und der B.B.W. IT TECHNOLOGIES GmbH (nachfolgend auch ‚B.B.W. IT’ genannt) richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Auch für Dienstleistungsverträge über Beratungs-, Planungs-, Programmierarbeiten und sonstige Dienstleistungen von der B.B.W. IT gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. 1.2. Entgegenstehende bzw. ergänzende Bedingungen – insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die B.B.W. IT einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen zu widersprechen.
2. Projekt- und Leistungsbeschreibung 2.1. Die Vertragsparteien werden bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages die Beschreibung des Projekts sowie die Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag festlegen. 2.2. In der Leistungsbeschreibung sind Art, Umfang und Spezifikation der von der B.B.W. IT zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Angaben über Art und Umfang der Beistellungen des Kunden enthalten. Die Dienstleistungen von der B.B.W. IT erfolgen zur Unterstützung des Kunden bei der Durchführung seines Projekts (Ziffer 2.1.). Dabei trägt der Kunde die Verantwortung für den Ablauf des Projekts in seiner Gesamtheit sowie für dessen Ergebnisse. 2.3. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bestimmt und verantwortet die B.B.W. IT die Art und Weise der Durchführung ihrer Dienstleistungen. Weisungsrechte des Kunden gegenüber der B.B.W. IT, ihren Mitarbeitern, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen bestehen nicht, jedoch wird die B.B.W. IT versuchen, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.
3. Angebot, Vertragsabschluß und Preis 3.1. Alle Angebote der B.B.W. IT sind freibleibend und unverbindlich soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. 3.2. Der Vertragsabschluß sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die B.B.W. IT. Entsprechendes gilt für mündliche Erklärungen von Organen der Mitarbeiter der Gesellschaft oder sonstigen Repräsentanten. 3.3. Alle Kündigungen, Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. 3.4. Das Schrifterfordernis kann auch durch Telefaxübermittlung oder E-mail gewahrt werden. Sämtliche Risiken einschließlich etwaiger Zustellungs- oder Nachweisdefizite, die aus der Verwendung dieser Übermittlungsarten resultieren, gehen zu Lasten der Partei, die diese Vermittlungsform ausdrücklich wünscht oder im Rahmen der Korrespondenz zuerst verwendet. 3.5. Das Angebot der B.B.W. IT ist stets freibleibend, falls nichts anderes vereinbart wird. Soweit eine längere Lieferfrist als vier (4) Monate ab Vertragsabschluß vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet, soweit sie durch Erhöhung der Preise der Lieferanten der B.B.W. IT bedingt sind. Für Ersatzteile gelten die am Tage der Auftragsannahme gültigen Preise. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungspflichten, Gefahrenübergang 4.1. Die Zusicherung von Lieferterminen kann nur schriftlich erfolgen. 4.2. Leistungstermine sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und der B.B.W. IT im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Termine oder Fristen unverbindlich. 4.3. Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen, das außerhalb des Einflusses der B.B.W. IT liegt, so verlängert sich der Termin bzw. die Frist um eine angemessene Zeitspanne. 4.4. Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Zugang der B.B.W. IT-Auftragsbestätigung beim Kunden, nicht jedoch bevor alle vom Kunden beizubringenden Unterlagen, Erklärungen, Auskünfte, Genehmigungen sowie sonstige Informationen der B.B.W. IT vorliegen oder andere Verpflichtungen des Kunden vertragsgerecht erfüllt sind. 4.5. Kommt die B.B.W. IT aus zu vertretenden Umständen mit der Lieferung in Verzug und macht der Kunde glaubhaft, dass ihm dadurch ein Schaden entstanden ist, kann er pauschalierten Schadenersatz beanspruchen. Der pauschalierte Schadenersatz beträgt für jede vollendete Woche des Verzugs null Komma fünf Prozent (0,5%) des Preises für den Teil der Lieferung, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich in Betrieb genommen werden konnte, insgesamt höchstens fünf Prozent (5%) des Preises. 4.6. Für die Einhaltung von Lieferterminen und Gefahrenübergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die B.B.W. IT die Datenträger dem Transporteur übergibt, bei Electronic Delivery der Zeitpunkt, in dem die Software im Netz abruffähig bereitgestellt ist und dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird. 4.7. Wenn die B.B.W. IT auf Mitwirkung oder Informationen des Auftraggebers wartet oder durch Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände in der Auftragsdurchführung behindert ist, gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Die B.B.W. IT wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen. 4.8. Die B.B.W. IT ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 4.9. Storniert der Kunde ohne Zustimmung der B.B.W. IT einen Liefer- oder Leistungsauftrag, so kann die B.B.W. IT unbeschadet weitere Ansprüche und ohne weiteren Nachweis fünfzehn Prozent (15%) des Nettoauftragswertes als Entschädigung vom Kunden verlagen.
5. Mitwirkung des Kunden 5.1. Die Verantwortung für die Auswahl der Hard- und Software einschließlich der durch ihren Einsatz gewünschten Leistungsergebnisses liegt beim Kunden. 5.2. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die B.B.W. IT kostenlos erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung (Ziffer 2.2.) sind wesentliche Pflichten des Kunden. 5.3. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der B.B.W. IT bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jegliche Unterstützung. 5.4. Der Kunde sorgt zugunsten der mit den Beistellungen arbeitenden Mitarbeiter der B.B.W. IT, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen. 5.5. Von allen an die B.B.W. IT übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die die B.B.W. IT jederzeit zurückgreifen kann. 5.6. Nach Erbringung der Leistungen ist die B.B.W. IT berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet die B.B.W. IT die Unterlagen an den Kunden zurück. 5.7. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Kosten (z. B. durch Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. 5.8. Der Kunde schafft bis zu den vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsterminen die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, welche die B.B.W. IT in die Lage versetzen, den schriftlichen Vertrag zu erfüllen. Zu den vom Kunden zu schaffenden Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen gehört unter anderem eine funktionstaugliche Datensicherung bevor die B.B.W. IT mit der Vertragserfüllung beginnt sowie nach jedem datenbestandsverändernden Vorgang während der Vertragserfüllung durch die B.B.W. IT, eine Vorbereitung bereits vorhandener Konfigurationen auf die vereinbarten Arbeiten sowie die Schaffung eines den vereinbarten Arbeiten entsprechenden Betriebszustandes, Vorkehrungen zur Vermeidung von Systemabstürzen bzw. Maßnahmen zur Vermeidung daraus resultierender Folgen usw. Datenträger, Software usw., die der Kunde beistellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der B.B.W. IT alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. Ohne ausdrückliche Regelung ist die B.B.W. IT jedoch nicht verpflichtet, die bestellten Produkte mit Geräten und/oder Programmen des Kunden zu verbinden und deren Funktionsfähigkeit herzustellen. Werden entsprechende Leistungen dennoch in Anspruch genommen, gelten diese als Zusatzdienstleistungen. Ist aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, die Installation und/oder die Herstellung der Betriebsbereitschaft geschuldet, gilt dies als Modifizierung des kaufrechtlichen Begriffs der Ablieferung.
6. Annahmeverzug des Kunden, Rücktritt, Schadensersatz 6.1. Nimmt der Kunde zum vereinbarten oder angemessen vorher angezeigten Lieferzeitpunkt am vereinbarten Lieferort die bereitgestellte Ware oder die Leistung der B.B.W. IT nicht an, so ist die B.B.W. IT berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist die B.B.W. IT berechtig, fünfzehn Prozent (15%) des Bruttopreises ohne Nachweis als Entschädigung zu verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass nur ein geringer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens behält sich die B.B.W. IT vor. 6.2. Statt einer Geltendmachung dieser Rechte ist die B.B.W. IT nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. 6.3. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so ist die B.B.W. IT berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in den Räumen der B.B.W. IT mindestens jedoch ein Prozent (1%) des Rechnungsbetrages für jeden Monat dem Kunden in Rechnung zu stellen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug 7.1. Die Vergütung für die vom Dienstleistungsvertrag umfassten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag; sofern der Vertrag hierzu keine Regelung enthält, erfolgt eine Vergütung nach Aufwand gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste / Honorarordnung der B.B.W. IT. 7.2. Reisekosten und Spesen, welche die B.B.W. IT im Rahmen des Dienstleistungsvertrages eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reiseordnung der B.B.W. IT zu zahlen hat, werden dem Kunden nach Abzug der Vorsteuern weiterberechnet. 7.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet. 7.4. Die Vergütung sowie die Reisekosten und Spesen werden kalendermonatlich nachträglich in Rechnung gestellt. 7.5. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig und zahlbar. Die B.B.W. IT ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug des Kunden, Zinsen in Höhe von acht Prozent (8%) über dem jeweiligen Basiszinssatz und Mahnkosten zu berechnen. Vom Eintritt des Verzuges an ist die B.B.W. IT zur Zurückbehaltung der Lieferungen und sonstigen Leistungen – auch aus anderen Aufträgen – berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt 8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises Eigentum der B.B.W. IT. 8.2. Die Forderungen der B.B.W. IT gehen nicht durch Aufnahme in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung unter. 8.3. Der Kunde darf die von der B.B.W. IT gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes weiterveräußern. Der Kunde tritt hiermit schon jetzt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung der B.B.W. IT die bei der Veräußerung gegen den Erwerber entstehenden Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten (Vorbehaltseigentum, Sicherungseigentum) an die B.B.W. IT ab. Die B.B.W. IT nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist zum Einzug dieser Forderungen und zur Verwertung dieser Nebenrechte berechtigt. Die Einziehungsermächtigung des Kunden und seine Berechtigung zur Verwertung dieser Nebenrechte ist von der B.B.W. IT aus wichtigem Grunde, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögenslage, widerruflich. 8.4. Sollten die von der B.B.W. IT nach diesen Bestimmungen abgetretenen Forderungen und zustehenden Sicherheiten die Forderungen der B.B.W. IT um mehr als zehn Prozent (10%) übersteigen, so gibt die B.B.W. IT auf Verlangen des Kunden insoweit die Forderungen oder Sicherheiten frei. 8.5. Für den kaufmännischen Verkehr gelten hinsichtlich des Eigentumsvorbehaltes noch zusätzlich die folgenden Bedingungen: 8.5.1. Die von der B.B.W. IT gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen Forderungen (aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden) im Eigentum der B.B.W. IT. 8.5.2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonst wie außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs anderen Personen zu überlassen. 8.5.3. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Konkursverfahren mangels Masse abgelehnt, oder erfährt die B.B.W. IT von Tatsachen, die erhebliche oder begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird die gesamte Restschuld gegen ihn fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Der Kunde hat der B.B.W. IT in diesem Fall auf Verlangen der B.B.W. IT ein Verzeichnis sämtliche, noch bei ihm vorhandener Waren, die im Eigentum der B.B.W. IT stehen und eine Aufstellung der an die B.B.W. IT abgetretenen Forderungen mit Namen, Anschrift des Schuldners und Höhe der Forderungen zu übermitteln. 8.5.4. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen in mehr als geringfügigem Maße nicht nach, ist er z. B. mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Zahlungsverzug und beträgt der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens ein Zehntel (1/10) des Kaufpreises, so ist die B.B.W. IT berechtigt, die im Eigentum der B.B.W. IT stehenden Waren zwecks Forderungssicherung zurückzuholen, ohne dass hierzu der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden müsste. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Ware an die B.B.W. IT oder einen beauftragten Dritten herauszugeben.
9. Gewährleistung 9.1. Die gelieferten Produkte sind frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine nach der Art des Produkts übliche Beschaffenheit haben. Als Softwaremangel gelten nur wesentliche Abweichungen von der Programmspezifikation, die in dem jeweils letzten, dem Kunden überlassen Änderungsstand auftreten. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde die Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung der Software, sowie die mit der Software beabsichtigten Ergebnisse. 9.2. Während der Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten nach Ablieferung der neuen Ware beim Kunden bzw. nach Ausführung der Leistung durch die B.B.W. IT behebt die B.B.W. IT die gewährleistungspflichtigen Mängel nach Wahl eigener durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder der Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der B.B.W. IT über. 9.3. Offensichtliche Mängel hat der Kunde der B.B.W. IT innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Erhalt der neuen Ware bzw. unverzüglich nach Ausführung der Leistung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die schriftliche Mängelanzeige des Kunden erst nach der genannten Frist, so gehen ihm die unter Ziffer 9.1. genannten Gewährleistungsansprüche verloren. 9.4. Gewährleistungsansprüche, die über die eben erwähnten hinausgehen, insbesondere für Schaden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit die B.B.W. IT oder dem Erfüllungsgehilfen der B.B.W. IT nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 9.5. Handelt es sich bei der verkauften Ware um gebrauchte Sachen, so ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. 9.6. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von der B.B.W. IT berechnet. 9.7. Für den kaufmännischen Verkehr gilt hinsichtlich der Beanstandung und der Gewährleistung zusätzlich die Bedingung, dass Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder unkorrekter Leistungserbringung sofort nach Lieferung oder Leistung und Mangelrügen unverzüglich nach Feststellung der Mangel anzuzeigen sind. Erfolgt die schriftliche Mängelanzeige des Kunden nicht rechtzeitig, so gehen ihm die unter Ziffer 9.1. genannten Gewährleistungsansprüche verloren. 9.8. Die B.B.W. IT haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass sie deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
10. Haftung, Unmöglichkeit, Unvermögen 10.1. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die B.B.W IT als auch deren Organe sowie Erfüllungs- beziehungsweise Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung von der B.B.W. IT nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Ansprüchen aus Produzentenhaftung. 10.2. Wird der B.B.W IT aus von ihr zu vertretenden Gründen die geschuldete Lieferung oder Leistung unmöglich, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
11. Abtretungsverbot Die Rechte des Kunden aus dem mit der B.B.W. IT getätigten Geschäften sind nicht übertragbar, soweit dies in den vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich gestattet ist.
12. Datenschutz Die personenbezogenen Daten des Kunden, die der B.B.W. IT im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehen, werden in der EDV-Anlage der B.B.W. IT gespeichert und automatisch verarbeitet.
13. Vertraulichkeit 13.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter dem Dienstvertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art – der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. 13.2. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die die andere Partei nachweislich a) von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhält, oder b) die bei Vertragsschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Verpflichtungen allgemein bekannt wurden. 13.3. Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend verpflichten. 13.4. Die oben beschriebenen Verpflichtungen bleiben für beide Vertragsparteien auch nach Beendigung des Vertrages für weitere drei (3) Jahre ab dem Ende seiner Laufzeit bestehen.
14. Nutzungsrecht Der Kunde erhält an den vertragsgemäßen Leistungen der B.B.W. IT ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht; er darf die Ergebnisse aller von der B.B.W. IT unter dem Dienstleistungsvertrag erbrachten Leistungen nur für eigene interne betriebliche Zwecke verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Einwilligung der B.B.W. IT weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Sämtliche darüber hinausgehenden Nutzungsrechte verbleiben bei der B.B.W. IT.
15. Aufrechnung Gegen Ansprüche der B.B.W. IT kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten und rechtskräftig ist.
16. Vertragsdauer Dienstverträge Dienstverträge ohne eine bestimmte Vertragsdauer können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden.
17. Gerichtsstand Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand ausschließlich das Gericht in München zuständig. Dies gilt auch für Klagen aus überreichten Wechseln oder Schecks und für Klagen aus unerlaubter Handlung. Es gilt materielles deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
18. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger schriftlicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleiben die anderen Vertragsbestandteile davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten |
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