Freiberufler

Freiberufler / Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.

Freiberufler / Als freiberufliche Tätigkeit wird umgangssprachlich außerdem sehr häufig jede denkbare Art gewerblicher freier Mitarbeit durch selbständige oder scheinselbständige Kräfte bezeichnet, bei denen die Betreffenden auf eigene Rechnung tätig werden, ohne dass dabei auf die engen Auslegungsvorschriften des Fachbegriffes für die freien Berufe Rücksicht genommen wird.