Zeitarbeiter / AÜG

Zeitarbeiter / AÜG. Zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen besteht ein Arbeitsvertrag, der jedem anderen Arbeitsvertrag gleichgestellt ist - mit der Ausnahme, dass kein fester Arbeitsort definiert ist.

Zeitarbeiter / AÜG. Ziel der Zeitarbeitsfirma ist üblicherweise die Gewinnerzielung. Die Zeitarbeitsfirma geht davon aus, dass der ihr vom Kundenbetrieb gezahlte Betrag höher ist als die notwendigen betrieblichen Ausgaben wie etwa Lohnkosten des Zeitarbeitnehmers und die Verwaltungskosten.